Betriebsräte

Wann ist ein Rat ein Rat?

Unser Verhältnis zur Institution Betriebsrat (BR) ist zwiespältig. Als staatlich reglementiertes Organ eignet er sich nur begrenzt für die Durchsetzung von Arbeiterinteressen. Zumal die Kontroll- und Einflussmöglichkeiten der Basis stark beschränkt sind. Und oftmals befördert die Existenz eines BR die lethargische Einstellung: „Die kümmern sich schon, dafür sind sie ja gewählt“. Dies gilt umso mehr, wenn BR-Mitglieder von der Arbeit freigestellt sind.

Maximale Gegenwehr

Soweit die Kritik. In der Praxis muss jedoch geschaut werden, wo Betriebsräte taktisch sinnvoll sind. Schließlich sind die aktivsten Kolleg*innen vielfach im BR aktiv. Deren gesetzlicher Kündigungsschutz kann ein wichtiges Moment sein, um offene Basisarbeit zu unterstützen. Als Werkzeug und Katalysator gewerkschaftlichen Handelns bedeutsam sind auch die Auskunftsrechte und Schulungsansprüche eines BR gegenüber der Firma.

Potentiale – aber auch Gefahren

Der BR hat über die Einhaltung von Mindeststandards zu wachen. Daher stellt er in prekären Klitschen, wo meist die „familiäre“ Willkür des Chefs waltet, oftmals schon einen großen Fortschritt dar. Doch die Mitbestimmung des BR „auf Augenhöhe mit der Geschäftsleitung“ kann auch, insbesondere in größeren Betrieben, zu einer Vereinnahmung bis hin zum Co-Management führen. Hier muss die Gewerkschaft ein Gegengewicht bilden.