Boss kneift – ehemaliger Arbeitgeber weigert sich volle Summe zu zahlen

Wie wir berichteten, kam es im Jahr 2023 im kleinen Städtchen Wennigsen am Deister zu einem
Fall von Lohnraub und Mobbing am Arbeitsplatz. Nach dem der Betroffene, ein Mitte dreißig
jähriger KFZ-Mechatroniker aus Hannover, der anonym bleiben möchte, neun Jahre bei seinem
ehemaligen Arbeitgeber dem KFZ-Betrieb Hof gearbeitet hatte, endete das Arbeitsverhältnis im
September letzten Jahres für ihn äußerst unerfreulich. Auf Mobbing seitens des ehemaligen Chefs,
folgte die Kündigung ohne Angabe von Gründen. Zudem fehlte danach die Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall für einen Monat, sowie die Urlaubsabgeltung für zehn nicht genommene Urlaubstage.

Der Betroffene wendete sich an seine Gewerkschaft, die Freie Arbeiter*innen Union Hannover.
Gemeinsam wurde versucht durch öffentlichen Druck in Form einer Kundgebung im Januar 2024
vor Ort seinen ehemaligen Arbeitgeber davon zu überzeugen, dem geltend gemachten Anspruch
nachzukommen. Zuvor hatte der ehemalige Arbeitgeber auf mehre Forderungsschreiben der
Gewerkschaft nicht reagiert.

Gleichzeitig zu der öffentlichkeitswirksamen Aktion wurde Klage beim Arbeitsgericht in Hannover
eingereicht. Beim Termin zur Güteverhandlung im Februar konnten sich dann beide Seiten einigen
und das Gericht erkannte die Rechtmäßigkeit der Forderungen kann und verpflichtete den KFZ
Betrieb zur Zahlung der genannten Summe. Dem kam der Inhaber des Betriebs seit dem nur
teilweise nach. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wurde inzwischen nur zu einem Teil gezahlt.
Von der Urlaubsabgeltung fehlt bis heute jede Spur. Und das ausgestellte Arbeitszeugnis, ist den
Namen nicht wert und entsprach in keinster Weise den rechtlichen Kriterien, die dafür gelten.

Darüber hinaus begann der Chef nun seinerseits Forderungen aufzustellen, indem er seinem
ehemaligen Angestellten Reparaturen in Rechnung stellte, die dieser in Anspruch genommen
haben soll.

Als gewerkschaftliche Vertretung unseres Mitglieds fordern wir den Inhaber des KFZ Betriebs dazu
auf, endlich die volle von uns geforderte Summe zu zahlen, sowie seine Forderungen an unser
Mitglied fallen zu lassen. Wir gehen nun auf juristischem Weg gegen die Hin-Halte-Taktik des
Chefs vor, um so endlich das Recht unseres Mitglieds durchzusetzen. Wann dies geschafft ist,
bleib noch abzuwarten…

Der Fall zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, als Gewerkschaft dran zu bleiben. Denn das Recht
auf dem Papier ist nun mal nichts wert, wenn es nicht durchgesetzt werden kann.