Die Rechte von Leiharbeiter*innen

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Datum: 15.08.2020
Zeit: 14:00 - 17:00

Kategorien:


Online mit Thomas und Benjamin von der FAU Pfalz/Saar

Im letzten Jahrzehnt entwickelte sich die Leiharbeitsbranche zu einer boomenden Branche. Nicht nur in größeren deutschen Städten sprossen unzählige Verleihbuden aus dem Boden. Die größte Leiharbeitsfirma, Randstad, macht inzwischen Umsätze in Milliardenhöhe. Leiharbeiter gelten als Arbeiter zweiter Klasse. Sie arbeiten unter schlechteren Bedingungen, haben eine geringere Arbeitsplatzsicherheit und werden in der Regel deutlich schlechter bezahlt als ihre festangestellten Kollegen.

Aber auch Leiharbeiter haben Rechte. In der Schulung wollen wir euch die rechtlichen Grundlagen der Leiharbeit, die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt sind, näherbringen. Zudem werden wir die Rolle der Tarifverträge in der Branche mit der höchsten Tarifbindung in Deutschland erörtern. Und wir werden erklären, wie wir auf dem Klageweg versuchen, die Ungleichbehandlung von Leiharbeitern zu beenden.

Anmeldung: Einfach eine kurze E-Mail an fauj-gewaktion@fau.org