Allgemeines Syndikat der FAU Hannover erstreitet befristete Weiterbeschäftigung und Abfindung für gekündigten Genossen
Bereits zum dritten Mal in Folge ist ein Genosse von seinem Arbeitgeber gekündigt worden. Gemeinsam mit dem Allgemeinen Syndikat der FAU Hannover reichte er eine Kündigungsschutzklage ein. Bei der Güteverhandlung konnte eine Weiterbeschäftigung bis Ende Oktober und eine Abfindung in Höhe eines Monatslohns erstritten werden.
Die Vorgeschichte: Der Genosse, der als Minijobber im Einzelhandelsvertrieb einer Möbelfirma beschäftigt ist, hatte schon 2012 zwei Kündigungen erhalten. Die erste erging nur mündlich und war damit nichtig. Die zweite Kündigung erfolgte schriftlich, wurde aber sofort zurückgezogen, als der Genosse ankündigte, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Seitdem war er weiterhin in dem Betrieb beschäftigt.
Im Januar 2014 erfolgte nun aus angeblichen betriebsbedingten Gründen die dritte Kündigung. Bei der Güteverhandlung vorm Arbeitsgericht stellte sich dieser Vorwand als unhaltbar heraus. Nachdem der Richter den Arbeitgeber darauf hingewiesen hatte, dass die Verhandlung nicht zu seinen Gunsten ausgehen würde, gab dieser klein bei. Den von dem Genossen und einem FAU-Vertreter gestellten Forderungen nach befristeter Weiterbeschäftigung und anschließender Abfindung stimmte er schließlich auch zu. Die Weiterbeschäftigung erfreute seine KollegInnen und verärgerte die Geschäftsleitung.
Der Genosse konnte also trotz mehrfachen Versuchen des Arbeitgebers, ihn loszuwerden, seinen Job über zwei Jahre behalten. Das mag ein kleiner Erfolg sein – für den Betroffenen hatte er in seiner persönlichen Situation aber eine große Bedeutung. Es lohnt sich also, auch im Minijob zu kämpfen und Kündigungen und andere Schikanen der Bosse nicht einfach hinzunehmen!