Tarifergebnis TVöD 2016: War da nicht mehr drin?

tvöd_abKommentar zum Tarifergebnis im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen

Mit einer Einigung endeten am Freitag überraschend die Tarifverhandlungen der Zentralgewerkschaften und der Arbeitgeber im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Klar: Wieder ist fast alles prima, gibt’s lauter Erfolge. Allen voran Lohnsteigerungen und die Sicherung der Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge. Und nach zehn Jahren endlich auch eine Entgeltordnung im kommunalen Bereich des TVöD. Auch einige Forderungen der Auszubildenden fanden ihre Entsprechung.

Bild: Wieder viel zu früh an den Nagel gehängt. – Foto: Jens Kammradt

Schon sehr viel leiser wird dagegen berichtet, dass dafür die Jahressonderzahlungen gekürzt wurden und die sachgrundlosen, also unbegründeten Befristungen weiterhin gängige Praxis bleiben. Die Tarifparteien hatten sich darauf verständigt, die Jahressonderzahlung 2016 bis 2018 nicht an den Entgeltsteigerungen teilhaben zu lassen und 2017 sogar noch abzusenken. Da stellt sich angesichts der kämpferischen Stimmung in den Belegschaften der Betriebe natürlich sofort die Frage: Wäre da nicht mehr drin gewesen?

Natürlich dürfen wir nicht vergessen, dass bereits im Vorfeld medial hart gegen die Gewerkschaften geschossen wurde, bevor von ersten zaghaften Arbeitskampfmaßnahmen überhaupt die Rede war. Doch bleibt ein schaler Beigeschmack, gerade weil derzeit Milliarden Euro Überschüsse im öffentlichen Dienst erzielt werden. Und die Zentralgewerkschaften deshalb vollmundig einen kleinen Teil des Kuchens auch für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes forderten. Der demografischen Entwicklung der Beschäftigtenstruktur des öffentlichen Dienstes und dem Nachwuchsmangel, eines der richtigen und immer wieder ins Feld geführten Hauptargumente der Gewerkschaften, auch das der beiden Basisgewerkschaften der FAU Hannover, wurde mit diesem Tarifergebnis jedenfalls nicht entsprochen.

Wer kann heute sagen, wie die Situation in zwei Jahren aussieht? Vielleicht wird dann ein Streik nicht erwogen, weil es „wirtschaftlich schlecht aussieht“ und auch die Beschäftigten „ihren Beitrag leisten müssen“? Und wenn es gut aussieht? Gibt es wieder nur Brosamen? Oder doch mal den von einer Tarifrunde auf die nächste verschobenen „kräftigen Schluck aus der Pulle“? Momentan ist das „satte Plus“ vor allem dank der nicht vorhandenen Inflation ein rechnerischer Netto-Gewinn. Angesichts steigender Mieten und steigender Lebensmittelpreise bleibt jedoch für die meisten dann doch nicht allzu viel davon übrig.

mk | fm

Die Tarifergebnisse im Überblick (Angaben ohne Gewähr):

Das Entgelt steigt in zwei Schritten („linear“) um insgesamt 4,75 Prozent: 2,4 Prozent ab 1.März 2016 und 2,35 Prozent ab 1.Februar 2017.

Für Azubis ist ein Festgeldzuschlag von 65 Euro vorgesehen, ebenfalls auf zwei Stufen von 35 Euro bzw. 30 Euro im gleichen Zeitraum verteilt. Der Jahresurlaub für Auszubildende wurde um einen Tag auf 29 Tage erhöht. Auch wurden Zuschlagsregelungen für Ausbildungskosten getroffen.

Die im kommunalen Bereich eingeführte Entgeltordnung soll für viele Beschäftigtengruppen künftig eine bessere Eingruppierung bringen, darunter für die Kolleg_innen in den kommunalen Krankenhäusern, in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Schulhausmeister_innen. Die Entgeltordnung soll zum 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt werden, die stufengleichen Höhergruppierungen sollen zum 1. März 2017 erfolgen.

Die Jahres-Sonderzahlung wird für drei Jahre (2016 bis 2018) auf dem Niveau von 2015 eingefroren und zum 1. Januar um vier Prozentpunkte gekürzt.

Betriebliche Altersvorsorge: Nicht bei allen, sondern nur bei den klammen kommunalen Zusatzversorgungskassen werden die Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer_innen gleichermaßen erhöht:

  • um 0,2% ab 01.07.2016,
  • um 0,3% ab 01.07.2017 und
  • um 0,4% ab 01.07.2018.

Die Altersteilzeitregelung wurde um zwei Jahre verlängert.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren (1. März 2016 bis 28. Februar 2018).

In punkto tariflichen Ausschlusses sachgrundloser Befristungen wurde wieder nichts erreicht!

Die Erklärungsfrist zur Annahme des Tarifergebnisses endet am 31. Mai 2016.

Zum Vergleich: Die ursprünglichen Forderungen der Zentralgewerkschaften