Bundesarbeitsgericht: Lohnraub weiterhin ohne Folgen für den Investor der Mall of Shame

Aus der FAU Berlin: In der Klage zweier Bauarbeiter gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG ist am 16.10.2019 das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gefallen. Es ging um die Frage, ob der Investor für nicht gezahlte Löhne haftet, wenn der Generalunternehmer und die Subunternehmen in die Insolvenz flüchten. Das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit hat entschieden, dass die bestehenden Gesetze die Haftungsverantwortung des Investors nicht vorsehen, wenn das errichtete Gebäude nur vermietet und nicht verkauft wird. Die Taschen der Arbeiter bleiben erneut leer.

"Mall of Shame" vor dem Bundesarbeitsgericht

Am 16. Oktober stehen zwei ehemalige Bauarbeiter der "Mall of Berlin" vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Dann wird sich rausstellen, ob ein Unternehmen die gleichen Pflichten hat, wie eine Person: Zahlt das letzte Glied in der Kette ausbleibende Löhne?

Gepostet von FAU Berlin am Donnerstag, 10. Oktober 2019

Strategische Insolvenzen?

Sieben Bauarbeiter, die an der Baustelle der Mall of Berlin 2014 um ihre Löhne geprellt wurden, hatten zunächst die verantwortlichen Subunternehmen vor Gericht gezogen. Als sie Recht bekamen, haben die Subunternehmen jedoch Insolvenz angemeldet oder sind einfach abgetaucht. Auch die Generalunternehmerin der Baustelle, die Fettchenhauer Controlling & Logistic GmbH (FCL), hatte Insolvenz angemeldet – bereits kurz nachdem die Proteste der FAU Berlin im Winter 2014 losgingen.

Nachdem bei den Subunternehmen und dem Generalunternehmen nichts zu holen war, sind zwei der Bauarbeiter den juristischen Weg weitergegangen und gegen die Bauherrin und Investorin, die HGHI Leipziger Platz, vor Gericht gezogen. Als größte Profiteurin und einziges solventes Glied in der Kette trägt sie Verantwortung für den Lohnraub auf der Baustelle.

Neben der HGHI Holding GmbH gibt es unzählige weitere Firmen mit dem Akronym HGHI in ihrem Namen, die ab und zu den Namen oder die Unternehmensform wechseln. Nach der Insolvenz der FCL arbeitete ein anderes Unternehmen mit dem Namen FCL, die Fettchenhauer Construction GmbH, bei der Baustelle LIO Lichterfelde wieder mit der HGHI zusammen. Die Insolvenz einer Firma scheint also kein Hindernis für das geschäftliche Treiben der Inhaber zu sein.

Die HGHI Leipziger Platz hielt es bisher nicht für nötig, Insolvenz anzumelden. Vielleicht weil sie sich schon sicher war, dass nach der Gesetzeslage ein Bauherr nicht dafür haftet, dass auf seiner Baustelle die Gesetze eingehalten werden und die Arbeiter bezahlt werden. Die Generalunternehmerin schon – daher wohl die strategische Insolvenz der FCL bereits im Winter 2014. Diese Vermutung hat das Urteil des BAG bestätigt.

 

Arbeitnehmer_innenrechte blieben außen vor

In der Verhandlung vor dem BAG wurde über die bisherige Rechtsprechung gesprochen. Hätten die Gesetzesgeber eine Ausweitung der Haftung vorgesehen, als das Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit der Einführung des Mindestlohngesetzes 2014 geändert wurde? Gäbe es relevante, zuverlässige Kriterien, nach denen Bauherren, die haften, abgegrenzt werden können von Bauherren, die nicht haften?

Die Realität der Arbeiter_innen inklusive der dahinter stehenden individuellen Schicksale, sowie die Frage, wie Arbeitnehmer_innenrechte geschützt werden können, blieben außen vor.

 

Wut über das Urteil

Die Wut über das Urteil war groß in den heiligen Hallen der Justizia. Nach der Urteilsverkündung wurde es im Foyer laut und diverse Beschimpfungen waren zu vernehmen. Die Gleichgültigkeit des bürokratischen Apparats gegenüber dem mehr als berechtigten Anliegen der Bauarbeiter machte das angereiste Publikum fassungslos.

Das BAG hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, die aktuelle Gesetzeslage zugunsten der Arbeiter auszulegen und ein wegweisendes Urteil zu sprechen, das dauerhaft die systematische Ausbeutung durch vorgetäuschte Insolvenzen und Subunternehmensgeflechte beendet.

 

Preispolitische Auswirkungen”

Der Anwalt der HGHI Leipziger Platz fand bei der Verhandlung überraschend offene Worte: er merkte an, dass eine Rechtsprechung zugunsten der nicht entlohnten Arbeiter „preispolitische Auswirkungen“ haben würde. Der Lohnraub an hunderten von Arbeitern ist also Teil der Kostenkalkulation bei Bauvorhaben wie der Mall of Berlin. Die Immobilienpreise könnten ohne Ausbeutung nicht so ”günstig” sein. Aber teurere Immobilien kann sich die deutsche Wirtschaft nicht wünschen.

Wir erinnern nochmal: Unseren Kollegen wurden 5-6 € pro Stunde versprochen (weit unter dem ihnen eigentlich zustehenden tariflichen Mindestlohn von 11,10 €), aber selbst von diesem niedrigen Lohn haben sie am Ende nur Krümel erhalten.

In Deutschland werden systematisch Tausende von migrantischen Arbeiter_innen unter solchen entwürdigenden Umständen ausgebeutet. Das rassistische System teilt Menschen in Klassen auf, die man mehr oder weniger ausbeuten kann. Menschen ohne Aufenthaltsstatus, ohne Sprachkenntnisse oder Kenntnisse über ihre Rechte in Deutschland, Menschen, die eine Familie zu ernähren haben, deren Lebensstituation so prekär ist, dass sie bereit sind, höhere Risiken und schlechtere Arbeitsbedingungen in Kauf zu nehmen, kann man in diesem System auch mal für einen miesen Fuffi einen Monat lang schuften lassen, weil sie werden sich kaum zur Wehr setzen werden.

Durch ihren Widerstand haben die rumänischen Kollegen auf die perfiden Ausbeutungssysteme deutscher Baustellen aufmerksam gemacht und dabei viel Zuspruch, aber auch praktische Unterstützung erfahren. Obwohl auf dem juristischen Weg zunächst Ansprüche gegen die Subunternehmen und die Generalunternehmerin geltend gemacht werden konnten, erwies er sich zuletzt doch als Sackgasse: Der größte Profiteur bleibt außen vor.

Die Kämpfe um Löhne und Gerechtigkeit müssen vor allem in den Betrieben und auf den Straßen ausgetragen werden.

 

Was bleibt?

Unsere Antwort ist: Wir haben schon etwas gemacht. Durch unseren konsequenten Kampf haben wir gezeigt, dass sich Arbeiter_innen wehren können, und wie sie sich wehren können. Dass Arbeitgeber_innen mit diesem System von undurchsichtigen Unternehmensgeflechten und strategischen Insolvenzen nicht einfach so davonkommen.

Auch wenn der lange Kampf bis zuletzt nicht dazu geführt hat, dass ausstehenden Löhne bezahlt wurden, ist er nicht unbemerkt verhallt. Die Mall of Shame ist für diesen Skandal weit über Berlin hinaus bekannt.

Niemand glaubt ihm, wenn Harald Huth im Interview mit dem Tagesspiegel behauptet, er hätte wohl gezahlt, wäre er nett gefragt worden. Damit gibt sich der abgezockte Geschäftsmann der Lächerlichkeit preis. Hätte er gewusst, wie hartnäckig die FAU ihm noch fünf Jahre später schlechte Öffentlichkeit bereitet, dann wäre ihm das die 30 000 Euro wohl wert gewesen.

Im vergangenen Jahr wurden auf einer anderen Baustelle der HGHI Holding GmbH, dem Tegel-Quartier in Berlin, wieder Arbeiter um ihre Löhne geprellt. Auch sie protestierten und hielten Kundgebungen ab. Diesmal ist der Bauherr schnell eingeknickt. Wahrscheinlich hatte er Angst, dass daraus ansonsten eine zweite Mall of Shame wird.

Der Kampf wird nicht mit Rechtsweg enden und der Rechtsweg nicht mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts – die FAU Berlin wird eventuelle weitere Schritte vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union prüfen.