Aus der FAU Berlin: In der Klage zweier Bauarbeiter gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG ist am 16.10.2019 das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gefallen. Es ging um die Frage, ob der Investor für nicht gezahlte Löhne haftet, wenn der Generalunternehmer und die Subunternehmen in die Insolvenz flüchten. Das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit hat entschieden, dass die bestehenden Gesetze die Haftungsverantwortung des Investors nicht vorsehen, wenn das errichtete Gebäude nur vermietet und nicht verkauft wird. Die Taschen der Arbeiter bleiben erneut leer.
"Mall of Shame" vor dem Bundesarbeitsgericht
Am 16. Oktober stehen zwei ehemalige Bauarbeiter der "Mall of Berlin" vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Dann wird sich rausstellen, ob ein Unternehmen die gleichen Pflichten hat, wie eine Person: Zahlt das letzte Glied in der Kette ausbleibende Löhne?
Gepostet von FAU Berlin am Donnerstag, 10. Oktober 2019