Unredliche Tarifverhandlungen in Hannover

leiharbeit_titelDie DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit handelt einen Tarifvertrag zum Schaden der LeiharbeiterInnen aus

Heute, am 7. Oktober, dem Welttag für menschenwürdige Arbeit, beginnen in Hannover erneute Tarifverhandlungen der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit mit den großen „Sklavenhändler“-Verbänden BAP und IGZ. Zu erwarten haben die knapp eine Million LeiharbeiterInnen in diesem Land davon nichts Gutes: ihr gesetzlicher Anspruch auf Equal Pay, d.h. gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit in den Entleihbetrieben, wird durch die Tarifverträge systematisch unterlaufen. Sie stünden ohne Tarifvertrag nachweislich besser da. Wie ist das möglich, obwohl kaum Leiharbeiter in den DGB-Gewerkschaften organisiert sind?

Eine Kampagne aus dem Umfeld von labournet.de, an der sich auch die FAU Hannover als Erstunterzeichnerin beteiligte, forderte nun in einem offenen Brief erneut, die skandalösen Tarifverträge in der Leiharbeit endlich ersatzlos zu kündigen. Doch bei den Verantwortlichen stieß man damit – wie schon während der letzten Verhandlungen im Jahr 2013 – auf taube Ohren. Die DGB-Gewerkschaften haben nämlich kein grundsätzliches Problem mit der Schlechterstellung von LeiharbeiterInnen, solange sie ihre Hauptklientel – die Kernbelegschaften – geschützt glauben. Dies ist selbstverständlich eine äußerst kurzsichtige Strategie, die die stetig weiter voranschreitende Erosion der Kernbelegschaften nicht aufhalten wird.

Nun werden an einem unbekannten Ort in Hannover Verhandlungen geführt, in denen die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit etwa mit der Forderung nach der Erhöhung der Entgelte um 70 Cent oder der Angleichung des Ost-West-Lohngefälles auftritt. Wie rechtfertigt der DGB – konfrontiert mit den Forderungen nach ersatzloser Kündigung aller Tarifverträge – sein Beharren auf erneuten Vertragsabschlüssen mit BAP und IGZ? Man befürchtet juristische Schwierigkeiten (viele individuelle Klagen auf Equal Pay wären notwendig!) und möchte verhindern, dass die Zeitarbeitsunternehmen in der verleihfreihen Zeit lediglich den Mindestlohn zahlen. Mindestlohn? Ab dem 1.1.2017 ist dieser mit 8,84 Euro nur noch um wenige Cent niedriger als die Entgeltgruppe 1 in der Leiharbeit. Das macht den Kohl nicht fett, zumal viele LeiharbeiterInnen gar nicht in den Genuss „verleihfreier Zeit“ kommen.

Unter dem Strich geht es gerade nicht darum, für hunderttausende Beschäftigte in der Leiharbeit substanziell etwas zu verbessern. Dazu wäre ein politischer Wille nötig, diese Zustände wirklich in Frage zu stellen. Ja, man müsste aktiv werden und die rechtlichen Unklarheiten zugunsten der LeiharbeiterInnen offensiv ausfechten. Man müsste aber auch zugeben, dass hunderttausende Beschäftigte aufgrund von DGB-Tarifverträgen in den letzten Jahren sehr viel schlechter bezahlt wurden als ihre fest angestellten KollegInnen. Faire Löhne sind mit diesen Tarifverträgen nicht möglich.

Fair ist nur die Abschaffung der Leiharbeit!