Klage gegen die Betriebsratswahlen bei UPS in Hannover-Langenhagen geht in die nächste Runde
Das Wahlanfechtungsverfahren der „Liste Frischer Wind und die Gewerkschaft ver.di gegen UPS und den Betriebsrat der Niederlassung Hannover“ geht in die nächste Runde – und diesmal ist mit einem Urteil zu rechnen. Im letzten Jahr hatte das Unternehmen versucht, mit allen Mitteln eine alternative Betriebsratsliste zu verhindern. Das Anfechtungsverfahren richtet sich gegen den inzwischen wiedergewählten gelben Betriebsrat, der jahrelang untätig war und nichts gegen die sich zunehmend verschlechternden Arbeitsbedingungen bei dem Paketdienstleister unternahm.
Die KlägerInnen bitten um solidarische Unterstützung des Prozesses. Erscheint zahlreich und pünktlich, um UPS deutlich zu machen, dass die engagierten KollegInnen nicht alleine stehen!
Donnerstag | 08. Oktober | 12.30 Uhr | Arbeitsgericht | Leonhardstraße 15 | 30175 Hannover
In der Verhandlung wird es unter anderem um ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten zur Sprachfähigkeit der Belegschaft gehen, da die Wahlausschreibung nur auf Deutsch aushing, obwohl im Betrieb über 20 verschiedene Sprachen gesprochen werden.
Mehr Infos:
Frischer Wind und Arbeitsunrecht
Interview mit Fritz Wilke zur Auseinandersetzung bei UPS in der Direkten Aktion 229, Mai/Juni 2015
Achtung: Die Verhandlung findet im neuen Gerichtsgebäude statt und da dort Personen- und Taschenkontrollen durchgeführt werden, sind Verzögerungen beim Einlass möglich – seid also pünktlich!
Stellungnahme der KlägerInnen
Wir, die KlägerInnen, sind auch der festen Überzeugung, dass dieser Prozess vor dem Hintergrund, dass die vielen Hilfesuchenden, die Deutschland in der letzten Zeit erreichen, auch zu einem großen Teil in Deutschland bleiben werden und hier grundsätzlich festgestellt werden muss, dass es in der heutigen Zeit nicht mehr ausreicht, in einem Betrieb in dem über 20 Sprachen gesprochen werden, die Betriebsratswahl einfach nur in deutsch abzuwickeln, sondern es wichtig ist, auch die andersprachichgen KollegInnen hier angemessen und nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu beteiligen.
Nicht umsonst hat der vorsitzende Richter Dr. Axel von der Straten bei Verhandlungsbeginn darauf hingewiesen, dass dieser Fall Potential für das Bundesarbeitsgericht hat. Die Wichtigkeit dieses Prozesses wird auch die bisherige große Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, der Presse und der Politik unterstreichen, die uns bisher begleitet hat.
Wir haben schon so viel erreicht und sind noch immer fest entschlossen, diesen Weg so lange weiter zu beschreiten, bis es eine wirkliche, demokratisch gewählte Arbeitnehmervertretung gibt. Wir lassen uns auch weiterhin nicht von konstruierten Abmahnungen, Kündigungsversuchen und Verunglimpfungen oder anderen Repressalien von unserem Ziel abbringen.