Arbeitsrecht gilt auch in der Gastronomie
Es mag manche Wirte erstaunen, aber das Arbeitsrecht gilt auch in der Gastronomie. Leider gehen aber viele ChefInnen in Bars, Restaurants und Cafés davon aus, dass Jobs bei ihnen irgendwie anders sind. So werden häufig fundamentale Arbeitsrechte ignoriert. Das muss aber nicht so bleiben. Es gibt viele Beispiele, bei denen die FAU Lohnnachforderungen und auch Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in gastronomischen Betrieben durchsetzen konnte.
Die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie sind nicht die gerade besten. Selbst wenn das Arbeitsrecht eingehalten wird, belasten Arbeitszeiten bis spät in die Nacht, geringe Bezahlung und hohe körperliche Anstrengung die Lohnabhängigen. Wenn dann noch fundamentale Arbeitsrechte ignoriert werden, kann der Job schnell zum Albtraum werden.
„Ich hätte gerne eine Cola, eine Pizza Funghi … und eine Bedienung, die anständig bezahlt wird!“ Cartoon: Findus. Continue reading »